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AGB

1. VERTRAGSSCHLUSS

1.1. Geltung der AGB
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge der Messenger
Studio – Daniel Weber und Dzemail Arora GbR (nachfolgend MSGR Studio genannt) soweit im
Einzelfall nichts anderes vereinbart wurde. Mitglieder sind jene Personen, die aufgrund eines mit
Messenger Studio abgeschlossenen Mitgliedsvertrages zur Benutzung von Messenger Studio betriebenen
Tanzschulen nach Maßgabe der Vereinbarung auf dem Vertragsdeckblatt „Mitgliedsvertrag“
(nachfolgend: Vertragsdeckblatt) berechtigt sind.
1.2. Vertragsschluss im Studio
Der Vertrag über die Mitgliedschaft kommt im Studio durch Unterschrift des Mitglieds zustande.
Sowohl MSGR Studio als auch das Mitglied können innerhalb von 14 Tagen ab dem Vertragsschluss
ohne Angabe von Gründen den Vertrag in Textform widerrufen. Für den Widerruf durch das Mitglied
gilt Ziffer 5.4.2. entsprechend. Im Fall des Widerrufs durch das Mitglied werden die vereinbarten
und bereits gezahlten einmaligen Gebühren und anteiligen monatlichen Beiträge nicht erstattet.
1.3. Online Vertragsschluss
Beim Online Vertragsschluss über die Website stellt das Mitglied durch Anklicken der Schaltfläche
„zahlungspflichtig bestellen“ ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Vertrages. Die
Annahme des Angebots (und damit der Vertragsabschluss) erfolgt durch Bestätigung per E-Mail.
MSGR Studio speichert den Vertragstext und sendet die Vertragsdokumente, einschließlich des
Vertragsdeckblatts in der Bestätigung per E-Mail zu. MSGR Studio kann den Mitgliedsvertrag innerhalb
von 14 Tagen ab dem Vertragsschluss ohne Angabe von Gründen in Textform widerrufen. Für
das Mitglied gilt das gesetzliche Widerrufsrecht, über welches es bei Vertragsabschluss gesondert
belehrt wird.
1.4. Mitgliedskarte
Das Mitglied erhält in der Tanzschule bei Vertragsabschluss bzw. beim Online Vertragsschluss beim
ersten Tanzschulbesuch eine Mitgliedskarte, welche ihm den Zutritt zu der Tanzschule ermöglicht.
Die Übergabe begründet im Falle des Widerrufs des Vertrages keinen Anspruch auf Nutzung der
Tanzschule.
1.5. Besonderheiten für Jugendliche
Für Kinder und Jugendliche vor Vollendung des 18. Lebensjahres kann ein Mitgliedsvertrag nur mit
Zustimmung eines gesetzlichen Vertreters geschlossen werden.


2. NUTZUNG DER TANZSCHULE
2.1. Umfang der Tanzschulnutzung
Durch den Vertrag erhält das Mitglied nach Maßgabe der Vereinbarung auf dem Vertragsdeckblatt
Zutritt zu der Tanzschule und ist berechtigt, die angemeldeten Kurse zu nutzen.
2.2. Zutritt nur mit Mitgliedskarte
Durch die Mitgliedskarte erhält das Mitglied Zutritt in die Tanzschule. Ohne Mitnahme der Mitgliedskarte
ist der Zutritt in der Tanzschule nur im Empfangsbereich und nicht im Studio.
2.3. Hausordnung
MSGR Studio ist berechtigt, eine für die Mitglieder verbindliche Hausordnung für die jeweilige
Tanzschule aufzustellen. Die Hausordnung enthält insbesondere Regelungen zur zulässigen Nutzung
der Tanzschule und zur Wahrung der Rechte anderer Mitglieder.
2.4 Weisungsberechtigung
Das anwesende Personal ist berechtigt, soweit dies zur Aufrechterhaltung eines geordneten Betriebes
der Tanzschule, der Ordnung und Sicherheit oder Einhaltung der Hausordnung nötig ist,
Weisungen zu erteilen. Diesen Weisungen ist Folge zu leisten.
2.5 Zusatzleistungen
Im vereinbarten monatlichen Mitgliedsbeitrag ist das Entgelt für die Inanspruchnahme von weiteren
angebotenen Produkten und Leistungen neben der Tanzschulnutzung nur enthalten, soweit
dies auf dem Vertragsdeckblatt ausdrücklich vereinbart wurde.


3. PFLICHTEN DES MITGLIEDS
3.1. Umgang mit der Mitgliedskarte
Das Mitglied ist verpflichtet, für die sichere Verwahrung der Mitgliedskarte zu sorgen. Einen Verlust
der Mitgliedskarte hat das Mitglied unverzüglich in der Tanzschule oder per Telefon zu melden.
Nach Meldung des Verlusts werden die Funktionen der Mitgliedskarte gesperrt und ab diesem Zeitpunkt
wird das Mitglied vom Risiko ihrer missbräuchlichen Verwendung (z. B. durch Dritte) befreit.
3.2. Gebühr bei Ausstellung der Mitgliedskarte / Ersatz Mitgliedskarte
Für die Ausstellung der Mitgliedskarte bei Vertragsschluss wird die auf dem Vertragsdeckblatt
vereinbarte Aktivierungsgebühr fällig. Für die Neuausstellung der Mitgliedskarte bei einem durch
das Mitglied verschuldeten Verlust oder eine durch das Mitglied verschuldete Beschädigung wird
die auf dem Vertragsdeckblatt vereinbarte Aktivierungsgebühr für die Ersatz-Mitgliedskarte fällig.
Weist das Mitglied im Falle der Neuausstellung nach, dass ein geringerer oder gar kein Schaden
entstanden ist, schuldet das Mitglied lediglich den nachgewiesenen Betrag. Die alte Mitgliedskarte
verliert mit der Aktivierung der Ersatz-Mitgliedskarte ihre Gültigkeit.
3.3. Gebühr bei regelmäßig wiederkehrenden Zahlungen
Zwischen den Parteien gilt als vereinbart, dass das Mitglied die regelmäßig wiederkehrende Class
und Service- pauschale zu den auf dem Vertragsdeckblatt angegebenen Beträgen sowie in der
angegebenen Höhe zu leisten hat.
3.4. Angabe einer E-Mail-Adresse / Änderungen von Mitgliedsdaten
3.4.1. Das Mitglied ist verpflichtet, MSGR Studio bei Vertragsschluss eine aktuelle E-Mail-Adresse
zur Verfügung zu stellen, über die Kommunikation mit dem Mitglied erfolgen kann. Das Mitglied
erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass rechtlich bedeutsame Erklärungen von MSGR
Studio (z.B. Mahnungen, Erklärungen zu Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen)
entweder schriftlich per Post an die von ihm zuletzt genannte Postanschrift oder elektronisch per
E-Mail an die von ihm zuletzt genannte E-Mail-Adresse zugestellt werden können.
3.4.2. Das Mitglied hat jede Änderung vertragsrelevanter Daten, insbesondere Name, Adresse,
E-Mail-Adresse, Bankverbindung etc., Messenger Studio unverzüglich mitzuteilen.
3.5. Unübertragbarkeit der Mitgliedschaft /
Verbot der Weitergabe der Mitgliedskarte / Identitätskontrolle

Die Mitgliedschaft bei MSGR Studio ist persönlich und kann nicht übertragen werden. Das Mitglied
ist daher verpflichtet, die Mitgliedskarte ausschließlich persönlich zu verwenden und nicht Dritten
zu überlassen. Um sicherzustellen, dass die Mitgliedskarte nur vom Mitglied persönlich genutzt
wird, stellt das Mitglied MSGR Studio ein Foto von sich zur Verfügung, welches von MSGR Studio
gespeichert wird. Sollte das Mitglied kein Foto zur Verfügung stellen, behält sich MSGR Studio vor,
die Identität des Mitglieds vor dessen Zutritt zum Studio durch eine Lichtbildausweiskontrolle zu
überprüfen.
3.6. Konsumverbote / verbotene Gegenstände
Es ist dem Mitglied untersagt, in der Tanzschule zu rauchen sowie alkoholische Getränke oder
Suchtgifte zu konsumieren. Ferner ist es dem Mitglied untersagt, verschreibungspflichtige Arzneimittel,
die nicht dem persönlichen und ärztlich verordneten Gebrauch des Mitglieds dienen, Suchtgifte
und/oder sonstige Mittel, welche die körperliche Leistungsfähigkeit des Mitgliedes erhöhen
sollen (z. B. Anabolika), sowie alkoholische Getränke in der Tanzschule mitzubringen. In gleicher
Weise ist es dem Mitglied untersagt, die vorstehend genannten Mittel entgeltlich oder unentgeltlich
Dritten in der Tanzschule anzubieten, zu verschaffen, zu überlassen oder in sonstiger Weise
zugänglich zu machen.


4. BEITRÄGE
4.1. Fälligkeit der Beiträge
4.1.1. Ist auf dem Vertragsdeckblatt ein einmaliger Beitrag vereinbart, wird dieser am Tag des Zustandekommens
des Vertrages fällig.
4.1.2. Sind auf dem Vertragsdeckblatt monatliche Beiträge vereinbart, werden diese Beiträge jeweils
im Voraus am Monatsersten für den jeweiligen Kalendermonat Teilleistungszeitraum) fällig,
soweit vertraglich nichts anderes vereinbart ist. Der Beitrag für den ersten anteiligen Kalendermonat
nach Vertragsabschluss wird zusammen mit der Aktivierungsgebühr für die Mitgliedskarte
am Tag des Zustandekommens des Vertrages fällig. Der Beitrag für den letzten anteiligen beitragspflichtigen
Monat der Vertragslaufzeit kann mit dem Mitgliedsbeitrag des Vormonats fällig
gestellt werden.
4.1.3. Die auf dem Vertragsdeckblatt vereinbarte wiederkehrende Trainings und Servicepauschale
wird erstmals zu Beginn des übernächsten Monats nach Vertragsschluss fällig. Danach jeweils
nach den auf dem Vertragsdeckblatt angegebenen weiteren aktiven Vertragsmonaten jeweils zum
Monatsersten. Aktive Vertragsmonate sind diejenigen Monate, in denen keine Ruhezeit für den
Mitgliedsvertrag bestehen.
4.2. Preisanpassungsrecht
4.2.1. Sind auf dem Vertragsdeckblatt monatliche Beiträge vereinbart, ist MSGR Studio berechtigt,
den monatlichen Beitrag zu erhöhen, wenn sich der gesetzliche Umsatzsteuersatz erhöht, wobei
sich die Erhöhung des Beitrags auf den erhöhten Umsatzsteuersatz beschränkt. MSGR Studio wird
das Preiserhöhungsrecht durch Erklärung in Textform (§ 126b BGB) ausüben. Die Preiserhöhung
wird ab dem auf den Zugang der Erklärung folgenden Monatsersten wirksam.
4.2.2. Soweit sich die gesetzliche Umsatzsteuer ermäßigt, ermäßigt sich der monatliche Beitrag
entsprechend. Die Ermäßigung tritt mit der Verringerung der Umsatzsteuer ein.
4.3. Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren
Das Mitglied ist verpflichtet, am SEPA-Lastschriftverfahren teilzunehmen, um die vereinbarten Beiträge
und Gebühren (z.B. für die Mitgliedskarte) zu begleichen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes
vereinbart wurde. Das Mitglied wird MSGR Studio hierfür ein schriftliches Lastschriftmandat
erteilen. Das Mitglied ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass sein Bankkonto die jeweils erforderliche
Deckung für die Belastung mit fälligen Beiträgen und Gebühren aufweist.
4.4. Zahlungsverzug
4.4.1. Befindet sich das Mitglied in Zahlungsverzug, behält MSGR Studio sich das Recht vor, dem
Mitglied Verzugskosten in Rechnung zu stellen, wenn diese Kosten vom Mitglied schuldhaft verursacht
wurden.
Hierunter fallen neben Verzugszinsen in der gesetzlichen Höhe auch die Kosten einer zweckentsprechenden
Rechtsverfolgung, insbesondere Mahn-und Inkassospesen, Gerichtsgebühren und
Rechtsanwaltskosten.
4.4.2. Sind auf dem Vertragsdeckblatt monatliche Beiträge vereinbart und befindet sich das Mitglied
mit der Zahlung eines Betrags, der der Summe von zwei monatlichen Gesamtbeiträgen entspricht,
in Verzug, ist MSGR Studio berechtigt, den Vertrag außerordentlich aus wichtigem Grund
zu kündigen. In diesem Falle ist MSGR Studio berechtigt, einen weiteren Schadenersatz nach Maßgabe
der gesetzlichen Bestimmungen zu verlangen.


5. VERTRAGSLAUFZEIT / KÜNDIGUNG / STILLLEGUNG
5.1. Mindestvertragslaufzeit / Verlängerung
Der Vertrag hat zunächst die auf dem Vertragsdeckblatt angegebene Mindestvertragslaufzeit 1
Jahr (nachfolgend: Mindestvertragslaufzeit). Soweit auf dem Vertragsdeckblatt nichts anderes
vereinbart ist, verlängert sich die Vertragslaufzeit jeweils um die auf dem Vertragsdeckblatt angegebene
Verlängerungszeit, wenn der Vertrag nicht vom Mitglied oder von MSGR Studio vor dem
jeweiligen Vertragsende gekündigt wird. Für die Kündigung gilt die auf dem Vertragsdeckblatt angebende
Kündigungsfrist.
5.2. Stilllegung des Vertrages
5.2.1. Das Mitglied kann seinen Vertrag nur stilllegen, wenn dies auf dem Vertragsdeckblatt ausdrücklich
vereinbart ist. Die Anzahl der Monate, die Vertrag pro Jahr max. stilllegen kann, ist auf
dem Vertragsdeckblatt angegeben; ist auf dem Vertragsdeckblatt nichts angegeben, kann das Mitglied
seinen Mitgliedsvertrag pro Jahr max. einen Monat stilllegen.
5.2.2. Die beabsichtigte Stilllegung ist MSGR Studio mindestens fünf Werktage vor dem Beginn
der Stilllegung durch das Mitglied gemäß Ziffer 5.4. dieser AGB bekannt zu geben. Eine Stilllegung
muss am Monatsersten beginnen und kann nur für volle Monate genommen werden.
5.2.3. Für die Dauer der Stilllegung ist das Mitglied von der Zahlung der im Stilllegungszeitraum
fälligen Mitgliedsbeiträge befreit und kann Leistungen von MSGR Studio nicht in Anspruch nehmen.
Im Falle einer Stilllegung verschiebt sich der Zeitpunkt der nächstmöglichen Vertragsbeendigung
durch ordentliche Kündigung der Mitgliedschaft um die Dauer der Stilllegung auf einen entsprechend
späteren Zeitpunkt. Sofern auf dem Vertragsdeckblatt beitragspflichtige und beitragsfreie
Zeiten vereinbart sind, gilt Folgendes: Im Falle einer Stilllegung innerhalb der beitragsfreien Zeit
wird der Vertrag zunächst mit der noch ausstehenden beitragsfreien Zeit und im Anschluss daran
mit der vereinbarten beitragspflichtigen Zeit fortgesetzt. Im Falle einer Stilllegung innerhalb der
beitragspflichtigen Zeit wird der Vertrag zunächst mit der noch ausstehenden beitragspflichtigen
Zeit und im Anschluss daran mit einer ggf. vereinbarten beitragsfreien Zeit fortgesetzt.
5.2.4. Ein Anspruch auf Stilllegung besteht nicht, wenn der Vertrag bereits gekündigt ist oder
MSGR Studio zu einer außerordentlichen Kündigung des Vertrages berechtigt ist.
5.3. Recht zur außerordentlichen Kündigung
Das Recht beider Vertragsparteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt
von vorstehenden Regelungen unberührt.
5.4. Erklärung der Kündigung oder Anzeige der Stilllegung durch das Mitglied
5.4.1. Jede Kündigung oder beabsichtigte Stilllegung durch das Mitglied ist in Textform unter Angabe
der Mitgliedsnummer zu erklären bzw. anzuzeigen.
5.4.2. Jede Erklärung bzw. Anzeige ist per Brief an
MSGR Studio, Daniel Weber und Dzemail Arora GbR, Im Drachenacker 6, 77652 Offenburg
oder per E-Mail an die offizielle E-Mail-Adresse (z.Zt.) zu versenden.


6. HAFTUNG VON MSGR STUDIO
Bei leichter Fahrlässigkeit haftet MSGR Studio nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten
(Kardinalpflichten), in diesen Fällen jedoch der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss
vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden, bei Personenschäden und nach Maßgabe
des Produkthaftungsgesetzes. Kardinalpflichten sind solche Pflichten, die eine ordnungsgemäße
Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Einhaltung das Mitglied regelmäßig
vertrauen darf. Im Übrigen ist die vorvertragliche, vertragliche und außervertragliche Haftung
von MSGR Studio auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Vorstehende die Haftungsbeschränkungen
gelten auch im Falle des Verschuldens von Erfüllungsgehilfen von MSGR Studio.


7. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
7.1. Keine Teilnahme an Verfahren gemäß Verbraucherstreitbeilegungsgesetz
MSGR Studio ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer
Verbraucherschlichtungsstelle gemäß Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) teilzunehmen.
7.2. Änderungen dieser AGB
MSGR Studio ist berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit Ausnahme der Hauptleistungspflichten
mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. Hauptleistungspflichten sind solche
Pflichten, die eine ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren
Einhaltung die Vertragsparteien regelmäßig vertrauen dürfen. MSGR Studio wird das Mitglied über
die Änderungen in Kenntnis setzen, dem Mitglied Gelegenheit geben, den Änderungen innerhalb
einer angemessenen Frist nach Inkenntnissetzung zu widersprechen, und besonders darauf hinweisen,
dass die Änderungen bei Ausbleiben eines Widerspruchs wirksam werden.
7.3. Aufrechnungsverbot
Das Mitglied darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen gegen
MSGR Studio aufrechnen.
7.4. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen des Mitgliedsvertrages unwirksam sein oder werden, so
lässt dies die Wirksamkeit des Vertrages sowie dessen übrige Bestimmungen unberührt.
7.5. Vertragssprache
Vertragssprache ist deutsch.


Stand: 01.08.2020

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